Leistungen

🏗️ Professionelle Wertermittlung: Fundiert, zertifiziert, transparent.

Sie benötigen eine verlässliche Zahl für Ihre Immobilie, möchten aber kein langwieriges und kostspieliges Verkehrswertgutachten in Auftrag geben? Meine Marktwertindikation bietet Ihnen die perfekte Lösung: Eine unabhängige, kompakte und fachlich fundierte Kurzbewertung zum Festpreis.

Warum eine Kurzbewertung von mir?

Als zertifizierter Immobilienbewerter (IHK) und langjähriger Experte einer Großbank (über 20 Jahre Erfahrung in der Immobilienfinanzierung und Gutachten-Plausibilisierung) biete ich Ihnen eine Qualität, die weit über einfache Online-Rechner hinausgeht. Ich kenne die Mechanismen, auf die es bei einer (bankenkonformen) Bewertung wirklich ankommt.

Mein Angebot: Die Immobilien-Kurzbewertung in Groß-Gerau & Umgebung

Eine Kurzbewertung ist ideal für den geplanten Privatverkauf, eine erste Orientierung bei Erbschaften oder Schenkungen, beim Verkauf innerhalb der Familie sowie zur internen Vermögensübersicht.

Ihr Leistungsumfang zum Festpreis:

  • Vor-Ort-Termin: Besichtigung und fachgerechte Aufnahme des Objekts in den Kommunen Groß-Gerau, Büttelborn, Trebur, Nauheim oder Riedstadt.
  • Marktdatenanalyse: Ermittlung des Werts auf Basis aktueller Bodenrichtwerte, Vergleichspreise und Marktdaten.
  • IHK-geprüfte Qualität: Anwendung anerkannter Bewertungsverfahren.
  • Schriftliche Auswertung: Sie erhalten eine detaillierte Zusammenfassung (ca. 10–15 Seiten) inkl. Fotodokumentation.


Honorar: 399,- €

(Endpreis gemäß § 19 UStG – als Kleinunternehmer berechne ich keine zusätzliche Mehrwertsteuer)

Wichtiger Hinweis: Eine Kurzbewertung hat vor Gericht oder gegenüber dem Finanzamt meist keine formale Gültigkeit. Für alle privaten Entscheidungen bietet sie jedoch die nötige Sicherheit und spart Ihnen erhebliche Kosten.

Was ich für Ihre Bewertung benötige

Damit Ihre Marktwertindikation so präzise wie möglich ausfällt, benötige ich einige Basisunterlagen. 
Sollten Ihnen Dokumente fehlen, berate ich Sie gerne dazu, wie Sie diese erhalten.

Die Checkliste für unseren Termin:

✅ Aktueller Grundbuchauszug: Zur Klärung der Eigentumsverhältnisse und Lasten (nicht älter als 3 Monate).

​✅ Grundrisse & Schnitte: Maßstäbliche Zeichnungen des Objekts.

​✅ Wohnflächenberechnung: Eine wesentliche Kennzahl für den Marktwert.

​✅ Energieausweis: Gesetzlich vorgeschrieben und wichtig für die energetische Bewertung.

​✅ Nachweise über Modernisierungen: Auflistung größerer Sanierungen der letzten 15 Jahre (Dach, Heizung, Fenster, etc.).
Gegebenenfalls notwendig:
✅ Teilungserklärung bei Eigentumswohnungen: Regelt die Aufteilung einer Immobilie.
​✅ Mietvertrag bei vermietetem Objekt: Zur Bewertung des Ertragswerts.


Ein reibungsloser Ablauf für Ihr Ergebnis

Um Ihnen eine präzise Auswertung innerhalb weniger Werktage garantieren zu können, benötige ich die oben genannten Unterlagen idealerweise vorab per E-Mail. So kann ich mich bereits vor unserem Vor-Ort-Termin in die Objektdaten einarbeiten. Alternativ halten Sie die Dokumente bitte spätestens zum Besichtigungstermin in Kopie bereit. Bitte haben Sie Verständnis, dass ich mit der finalen Analyse erst nach Erhalt aller vollständigen Unterlagen beginnen kann.


Ihr Vorteil bei mir: Im Gegensatz zu einem Vollgutachten müssen Sie nicht vorab unzählige Behördenauskünfte einholen. Für die Kurzbewertung reichen diese Dokumente in der Regel völlig aus.

⚖️ Rechtliche Hinweise

Die Erstellung der Kurzbewertung/Marktwertindikation erfolgt auf Basis der vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Unterlagen und Informationen. Eine Überprüfung der Unterlagen auf deren Richtigkeit, Vollständigkeit oder Echtheit (z. B. Flächenmaße, Grundbucheinträge oder baurechtliche Gegebenheiten) ist nicht Bestandteil dieser Dienstleistung. Für Schäden oder Fehlbewertungen, die auf unrichtigen, unvollständigen oder fehlerhaften Angaben des Auftraggebers beruhen, übernimmt Immobilienbewertung Gölzenleuchter keine Haftung.
Meine Kurzbewertung/Marktwertindikation ersetzt kein Verkehrswertgutachten gemäß § 194 BauGB und ist nicht zur Vorlage bei Finanzbehörden oder Gerichten (z.B. in strittigen Erbfällen) gedacht.